Basisinformationsblatt ersetzt die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument)

Mit 1. Jänner 2023 wird das Basisinformationsblatt die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument) als vorvertragliche Information für die (potenziellen) Anlegerinnen und Anleger von Investmentfonds ersetzen.

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Steuerrelevante Daten zu den in Deutschland registrierten Raiffeisenfonds: Elektronischer Bundesanzeiger

Europäischer Transparenz Kodex

Die Raiffeisen KAG verpflichtet sich, korrekt, angemessen und rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds nachzuvollziehen.

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